Zürcher Planungsgruppe Pfannenstil ZPP

Kantonaler Richtplan

Der kantonale Richtplan steht bei den Kanzleien der Regionsgemeinden und bei der Baudirektion ARE jedermann zur Einsicht offen.

Der kantonale Richtplan besteht aus den aufeinander abgestimmten Teilrichtplänen "Siedlung", "Landschaft", "Verkehr", "Versorgung" und aus dem Plan der öffentlichen Bauten und Anlagen.

Er ist eine Grobplanung, ausgerichtet auf einen Planungshorizont von 25 Jahren.