Regionale Planungen und Tätigkeiten
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Kantonaler Richtplan
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Planungs- und Baugesetz (PBG) Kanton Zürich
Planungs- und Baugesetz (PBG) | Kanton Zürich
Planungsdachverband Region Zürich und Umgebung
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Kanton Zürich
Amt für Raumentwicklung (ARE)
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Bundesamt für Raumplanung (ARE)
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GIS-Browser Kanton Zürich
GIS-Browser
Regionaler Richtplan
Der regionale Richtplan ist das strategische Führungsinstrument der ZPP für die Koordination und Steuerung der langfristigen räumlichen Entwicklung. Er differenziert und präzisiert die Vorgaben der kantonalen Richtplanung und stimmt diese auf die Bedürfnisse und Gegebenheiten der Region ab. Ferner gewährleistet der regionale Richtplan eine überkommunale Koordination. Der regionale Richtplan enthält verbindliche Festlegungen für die Behörden aller Stufen.
Regionaler Richtplan Pfannenstil – rechtskräftig
RRB-2023-0307
RRP Pfannenstil Richtplantext
RRP Pfannenstil_Karte Siedlung und Landschaft
RRP Pfannenstil_Karte Ver- und Entsorgung
RRP Pfannenstil_Karte Verkehr
Gesamtrevision Regionaler Richtplan Pfannenstil 2018
RRB-2018-1267
2019-07-18_Ver-und_Entsorgung_ZPP_300dpi_KORR
2018-12-19_Verkehr_ZPP_600dpi
2018-12-19_Siedlung_und_Landschaft_ZPP_600dpi
2018-12-19_RRP_Gesamtrevision_Text
2018-12-19_RRP_Gesamtrevision_Erl_Bericht
Die vorliegende Fassung des regionalen Richtplans enthält seit der letzten Gesamtüberarbeitung 2018 (RRB Nr. 1267 vom 19. Dezember 2018) folgende Teilrevisionen:
Teilrevision Regionaler Richtplan Pfannenstil ab 2018
1. Thermische Energieversorgung Lengg, Erläuterungsbericht
2. Thermische Energieversorung Lengg, RRB Festsetzung
3. Biomassenverwertungsanlage Chrüzlen, Beilage 1 Erl.ber.
4. Biomassenverwertungsanlage Chrüzlen, Beilage 2 Erl.ber.
5. Biomassenverwertungsanlage Chrüzlen, RRB Festsetzung
6. Teilrevision RRP Pfannnestil_BMVA_Chrüzlen_Erläuterungsbericht
7. Teilrevision RRP_Planen und Bauen_Erläuterungsbericht
Entwicklungsziele
Das regionale Raumordnungskonzept (Regio-ROK) und dessen Zielbild zeigt die anzustrebende räumliche und funktionale Struktur der Region Pfannenstil für den Zeithorizont 2030. Es bildet einen strategischen Orientierungsrahmen für die Koordination der raumwirksamen Tätigkeiten.
Das Regio-ROK beinhaltet räumliche Zielsetzungen im Bereich Siedlung Landschaft und Verkehr.
Monitoring regionaler Richtplan
Um die räumliche Entwicklung zu steuern, formuliert der regionale Richtplan der ZPP einerseits Aufgaben, die die Region zu erfüllen hat, und delegiert andererseits gewisse Aufgaben an die Gemeinden. Diese Aufgaben sind in den jeweiligen Sachkapitel als regionale und kommunale Massnahmen im regionalen Richtplan definiert und für die Behörden aller Stufen verbindlich. Die letzte Gesamtrevision des regionalen Richtplans der Zürcher Planungsgruppe Pfannenstil wurde 2017 an der Delegiertenversammlung beschlossen und 2018 durch den Regierungsrat festgesetzt. Seither gab es drei Teilrevisionen. Der Grossteil der im regionalen Richtplan formulierten Massnahmen sind somit seit über sechs Jahren rechtskräftig. Vor 10 Jahren ist zudem das revidierte Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG1) in Kraft getreten. Kern von RPG1 ist die konsequente und hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen, welche auch Kerninhalt der Gesamtrevision des regionalen Richtplans von 2018 darstellt.
Um zu erfahren, welche Massnahmen wie umgesetzt worden sind und welche Wirkung sie erzielen, hat der Vorstand der ZPP beschlossen, ein Monitoring dieser Massnahmen durchzuführen. Einerseits soll die Entwicklung der Region in Bezug auf die bundesrechtliche Vorgabe der Innenentwicklung beleuchtet und andererseits alle im regionalen Richtplan definierten regionalen und kommunalen Massnahmen bzgl. ihres Umsetzungsstandes ausgewertet werden. Die Erkenntnisse dieses Prozesses bilden eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung der Region und die Arbeiten der ZPP.
2025-04-25_Monitoringbericht RRP_ZPP

Regionales Gesamtverkehrskonzept (rGVK) / Agglomerationsprogramme
Agglomerationsprogramme sind längerfristig ausgelegte Planungen zur gemeindeübergreifenden Abstimmung in den Bereichen Verkehr, Siedlung und Landschaft, an welchen der Bund finanzielle Beiträge von 30 bis 50 % an die Finanzierung von Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastrukturen leistet. Die Region Pfannenstil wurde bisher vom Kanton von diesen Programmen ausgeschlossen, obwohl gemäss Gesetz sämtliche Verbandsgemeinden der Region beitragsberechtigt wären. Intensive Bemühungen der ZPP führten dazu, dass der Kanton die lokalen verkehrlichen Herausforderungen der Region Pfannenstil anerkannte und diese gemeinsam anhand der Erarbeitung eines regionalen Gesamtverkehrskonzepts (rGVK) angegangen wurden. Der Projektausschuss hat das rGVK am 22. März 2023 zuhanden des Chefs des Amts für Mobilität und der Delegierten freigegeben. Dem rGVK wurde anschliessend an der Delegiertenversammlung vom 21. Juni 2023 von den Delegierten zugestimmt.
Noch vor Abschluss des rGVK setzte sich die ZPP – basierend auf den Massnahmen im rGVK – für die Aufnahme der Region in die Agglomerationsprogramme der 5. Generation ein. In Diskussion mit dem Kanton stellte sich heraus, dass in drei Gemeinden der Region die Thematik der Umgestaltung und Aufwertung der Bahnhofsareale (sogenannte Mobilitätsdrehscheiben) in den nächsten Jahren angegangen wird. Nach grossem Einsatz der Region bestätigte der Kanton Zürich die Aufnahme dieser geplanten Massnahmen in Küsnacht, Meilen und Uetikon am See in das bestehende Agglomerationsprogramm Zürich-Glatttal. In allen Gemeinden wird jeweils das Bahnhofsareal aufgewertet und in Küsnacht wird zusätzlich das Gebiet Forch entwickelt. Konkret bedeutet dies für die Gemeinden eine potenzielle finanzielle Unterstützung durch den Bund für die Umsetzung dieser Massnahmen. Sämtliche vier Mobilitätsdrehscheiben in der Region Pfannenstil werden voraussichtlich als prioritäre A-Massnahmen behandelt.
Neben dem Engagement der Region zur Aufnahme der vier Mobilitätsdrehscheiben als Massnahmen ins Agglomerationsprogramm Stadt Zürich-Glattal laufen auch erste Vorbereitungen für die Umsetzung einzelner rGVK-Massnahmen, namentlich eine Vertiefungsstudie zur Gesamterschliessung der Region (Zuständigkeit liegt bei Amt für Mobilität, Kanton Zürich).
Regionales Gesamtverkehrskonzept (rGVK)

Uferbereichsplanung und Zürichseeweg
Das Zürichseeufer erfuhr im Zuge der wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen des 19. Jahrhunderts eine tiefgreifende Veränderung und einen Bedeutungswandel. Mit den auf beiden Seeseiten erfolgten Aufschüttungen beinahe aller Flachwasserzonen wurde Land – sogenanntes Konzessionsland – gewonnen für den Bau der Seestrassen und Eisenbahnlinien, aber auch für die industrielle Produktion. Die Bedeutung für Wohnzwecke erlangte das Seeufer erst mit dem Bau des Lettenwehrs Mitte des 20. Jahrhunderts, das erstmals eine präzise Regulierung des Seespiegels ermöglichte. Diese Landanlagen machen heute rund 95 % des gesamten Zürichseeufers aus.
Seit dem Bundesgerichtsentscheid vom 28. März 2013 (BGE 139 II 470; «Rüschlikon») sind die Richtlinien der Baudirektion für bauliche Veränderungen auf Konzessionsland nicht mehr anwendbar und durch Instrumente des heutigen Raumplanungs- und Baurechts zu ersetzen. Die Bebauung des Seeufers – gemeint ist am rechten Seeufer das Bauland zwischen Seestrasse und dem See – soll künftig individuell durch die Bau- und Zonen-ordnungen der Gemeinden geregelt werden. Der Kanton Zürich hat daraufhin zusammen mit den betroffenen Gemeinden und regionalen Planungsverbänden (ZPP, ZPZ, RSZ) im Rahmen des Projektes Planen und Bauen am Zürichseeufer geprüft, wie am Uferbereich des Zürichsees die öffentlichen Interessen gesichert werden können und welche Spielräume für das Bauen auf privaten Grundstücken gelten sollen. Auf Grundlage der Erkenntnisse aus diesem Projekt hat die ZPP die regionale Teilrevisionsvorlage «Planen und Bauen» (siehe Teilrevision «Planen und Bauen» ((LINK))) ausgearbeitet und die Grundsätze zur Bebauung des Uferbereichs festlegt. Teil dieser Vorlage ist auch die Thematik des Zürichseeweges.
Neben dem Leitbild Zürichsee 2050 setzen das Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich (§67a PBG) und der kantonale Richtplan die Planung von Seeuferwegen voraus. Für den Vorstand der ZPP stehen einerseits die Erlebbarkeit des Zürichsees in all seinen Nuancen und die Erhöhung der Attraktivität des Weges und der Naherholungsräume am Zürichsee im Vordergrund. Die Wegführung muss nicht zwingend überall unmittelbar am Seeufer verlaufen. Um die Attraktivität von Naherholungsräumen zu steigern, soll eine sichere und attraktive Zugänglichkeit des Zürichseeufers ermöglicht werden.
Die Region Pfannenstil definiert daher im regionalen Richtplan Anforderungen an die Zugänglichkeit des Zürichseeufers und an die Erlebbarkeit des Zürichsees. Der regionale Richtplan formuliert ferner einen Auftrag an die Gemeinden, den Handlungsbedarf abschnittsweise zu prüfen und die Vorgaben der Region bezüglich den beiden Kriterien Zugänglichkeit und Erlebbarkeit umzusetzen. Die Region unterstützt die Gemeinden bei der Koordination und der Umsetzung dieses Auftrags.
Erl. Bericht Teilrev «Planen und Bauen» ((PDF folgt))

Arbeitszonen
Die Ausscheidung von neuen Arbeitszonen setzt gemäss Art. 30a Abs. 2 der Raumplanungsverordnung eine Arbeitszonenbewirtschaftung voraus, welche die haushälterische Nutzung der Arbeitszonen insgesamt gewährleistet. Der Kanton Zürich hat diese Aufgabe den Regionen übertragen. Die Region Pfannenstil hat die regionale Arbeitszonenbewirtschaftung im regionalen Richtplan verankert (Kap. 2.5.3 RRP). Unter Arbeitszonen im Sinne der verlangten Arbeitszonenbewirtschaftung fallen alle kommunalen Industrie- und Gewerbezonen gemäss §56 PBG. Bei allen Änderungen kommunaler Nutzungspläne, welche die Ein- oder Umzonung von Arbeitszonen zum Gegenstand haben, wird neu eine Einschätzung durch die Region vorausgesetzt. Es liegt an den Gemeinden, diese Einschätzung einzuholen.
Die ZPP hat sich anlässlich dieses Auftrags vertieft mit den Arbeitsplatzgebieten der Region auseinandergesetzt. Das vorliegende Dokument vermittelt einen Überblick über die Arbeitszonen in der Region Pfannenstil und fasst die strategischen Aussagen und Zielsetzungen der Region im Umgang mit den Arbeitszonen zusammen. Das Grundlagenpapier wird regelmässig aktualisiert.

Mountainbike-Trails
Bereits 2019 wurde an der Plattformveranstaltung der ZPP mit Vertreter:innen der Verbandsgemeinden die Frage nach einer koordinierten Entwicklung eines durchgängigen Mountainbike-Angebotes rund um den Pfannenstil diskutiert. Die ZPP hat daraufhin auf einer konzeptionellen Stufe einen Vorschlag entwickelt, wie das Mountainbike-Angebot in der Region Pfannenstil aussehen könnte. Trotzdem blieben noch viele Fragen offen. 2022 konnte die Gemeinde Stäfa zusammen mit Männedorf einen Pilot zur Umsetzung eines lokalen Mountainbike-Angebotes anstossen, der weiterhin in Erarbeitung ist. Dadurch erhofft sich die Region einen weiteren Anstoss zur Klärung wichtiger Fragen im Zusammenhang mit Mountainbike-Trails. In jedem Fall kommt der Region Pfannenstil im Hinblick auf ein regionales Mountainbike-Konzept im Kanton Zürich eine Pionierrolle zu. 2023 hat der Kanton Zürich die Bestands- und Bedarfserhebung bzgl. der Mountainbike-Infrastruktur veröffentlicht. Ferner hat der Kanton Zürich im Herbst 2024 die Erarbeitung eines kantonalen MTB-Konzeptes gestartet. Die Region Pfannenstil ist in der Echogruppe beteiligt. Ziel des Kantons ist es, das MTB-Konzept bis Ende 2025 vorliegend zu haben.

Panoramaweg
Die Idee eines Panoramaweges reicht in die 90er Jahre zurück. 2005 konnte der rund 27 km lange Panoramaweg, der von der Rehalp in Zürich bis zum Bahnhof Feldbach in Hombrechtikon führt, eröffnet werden.
Ein gut illustrierter und leicht verständlicher Faltprospekt vermittelt seit 2019 Wissenswertes zum Panoramaweg.
Schweiz Mobil hat den Panoramaweg in den Zürichsee-Rundweg integriert.
