Zürcher Planungsgruppe Pfannenstil ZPP

Arbeitszonen

Die Ausscheidung von neuen Arbeitszonen setzt gemäss Art. 30a Abs. 2 der Raumplanungsverordnung eine Arbeitszonenbewirtschaftung voraus, welche die haushälterische Nutzung der Arbeitszonen insgesamt gewährleistet. Der Kanton Zürich hat diese Aufgabe den Regionen übertragen. Die Region Pfannenstil hat die regionale Arbeitszonenbewirtschaftung in den regionalen Richtplan verankert (Kap. 2.5.3 RRP). Unter Arbeitszonen im Sinne der verlangten Arbeitszonenbewirtschaftung fallen alle kommunalen Industrie- und Gewerbezonen gemäss §56 des Planungs- und Baugesetzes (PBG). Bei allen Änderungen kommunaler Nutzungspläne, welche die Ein- oder Umzonung von Arbeitszonen zum Gegenstand haben, wird neu eine Einschätzung durch die Region vorausgesetzt. Es liegt an den Gemeinden, diese Einschätzung einzuholen.  

Die ZPP hat sich anlässlich dieses Auftrags vertieft mit den Arbeitsplatzgebieten der Region auseinandergesetzt. Das vorliegende Dokument vermittelt einen Überblick über die Arbeitszonen in der Region Pfannenstil und fasst die strategischen Aussagen und Zielsetzungen der Region im Umgang mit den Arbeitszonen zusammen.